Equidenpass

Der Equidenpass ist für jeden Equiden (Pferd, Esel) der in der Europäischen Union gehalten wird ein Pflichtdokument. In den Equidenpass muss eingetragen werden, ob das Pferd zur Schlachtung bestimmt ist oder nicht. Für Pferde, die zur Schlachtung bestimmt sind, muss zusätzlich ein Bestandsbuch durch den Tierhalter geführt werden. Eine Änderung des Status in Nicht-Schlachtpferd ist jederzeit durch einen Tierarzt möglich.
Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung Ihres Pferdes den Equidenpass mit!

Wenn Sie auch Interesse an einem Seminar in Ihrem Verein oder Reitstall haben, dann melden Sie sich gerne bei uns! Wir freuen uns.

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